Elternbeirat
Liebe Eltern!
Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Hinweise und Informationen des Elternbeirats!
Kontakt
Unter der folgenden Adresse können Sie Kontakt mit dem Elternbeirat aufnehmen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
gewählte Elternvertreter:innen
Die Eltern wählen aus ihrer Mitte eine/n Klassenelternvertreter:in und eine/n Stellvertreter:in. Auf Schulklassenebene ist für jedes Schulhalbjahr eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehre:innenr angehören. Der/Die Klassenelternvertreter:in kann auch unterjährig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe, diese zu leiten.
In bestimmten Situationen werden die gewählten Elternvertreter:innen zuerst durch die Schulleitung informiert. (Telegramm-Kanal: https://t.me/+Tk6ncdzOCJb9Y5Qr) Sie geben die Informationen an die anderen Eltern der Klasse weiter.
Elternbeirat auf verschiedenen Ebenen
Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Verpflichtend vorgeschrieben sind mindestens zwei Sitzungen des Elternbeirates pro Schuljahr. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und im Regelfall zwei weitere Vertreter für die Schulkonferenz. Der Elternbeiratsvorsitzende kann auch unterjährig Sitzungen des Elternbeirats einberufen und leitet diese.
Die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Vertreter der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke bilden den Landeselternbeirat.
Grundlage für die Ausgestaltung der Elternvertretung in Baden-Württemberg ist das baden-württembergische Schulgesetz.